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Ресепшен (круглосуточно)

Fischen

Auf dem Gelände des Gasthauses Zelinburg gibt es drei Seen, in den über Dutzende Fischarten zu sehen sind. Am Ufer stehen Ihnen die Angelhäuser mit Grill zur Verfügung.

 

 

Kosten für Angeln am See

Fischpreise

  • Hecht – 300 RUB pro kg
  • Wels – 300 RUB pro kg
  • Karpfen – 500 RUB pro kg
  • Plötze – 100 RUB pro kg
  • Karausche – 100 RUB pro kg
  • Silberkarpfen (unter 5 Kilo) – 800 RUB pro kg
  • Silberkarpfen (über 5 Kilo) – 1000 RUB pro kg
  • Barsch – 150 RUB pro kg
  • Schlei – 500 RUB pro kg
  • Sterlet – 1000 RUB pro kg
  • Krebs – 1000 RUB pro kg.

Angelhäuser zum Mieten

  • Kleines Angelhaus (für 6 Personen) – 2 500 RUB
  • Großes Angelhaus (für 10-12 Personen) – 3 500 RUB.

Angelausrüstung zum Mieten

  • Angel – 150 RUB
  • Spinnenangel – 150 RUB
  • Behälter – 50 RUB
  • Kescher – 50 RUB
  • Rutenauflage – 50 RUB.

Regeln zum Angeln

1. Die Ausübung der Fischerei wird nach der Preisliste bezahlt, die an der Infotafel im Administrationsgebäude zu finden ist.

2. Die Unterkunft für Frauen und Kinder unter 12 Jahren, die den Angler begleiten, ist kostenlos.

3. Bei Fischereiausübung dürfen Pose, Karpfenrute, Grundangelrute, Spinnrute verwendet werden. Der Angler darf max. 3 Angelruten benutzen.

4. Falls kein Fisch gefangen wird, werden die Unterkunftskosten nicht zurückgezahlt. Die Administration gibt die Möglichkeit zum Angeln, garantiert aber keinen Fischereiertrag.

5. Es ist verboten:
– einen verletzten Fisch ins Wasser loszulassen;
– einen Fischereiertrag von den Mitarbeitern der Administration zu verstecken (Strafe beträgt 5 000 RUB);
– kostenlose Unterkunft;
– Zigarettenstummel und anderen Müll ins Wasser zu werfen;
– im Seewasser zu schwimmen;
– Feuer auf den dafür nicht ausgewiesenen Plätzen zu machen;
– Feuerwerkerei, Geräte für Lichts- und Geräuscheffekte zu verwenden;
– ein Auto auf den dafür nicht ausgewiesenen Plätzen zu einzuparken;
– Kinder allein gehen zu lassen;
– Auto oder Motorrad zu waschen;
– Müll nicht in die Mülleimer zu werfen, Öl oder Chemikalien zu vergießen;
– private Wasserfahrzeuge zu benutzen;
– Bäume und Büsch zu schlagen;
– Musik laut zu hören;
– in angetrunkenem Zustand zu sein oder unter Drogeneinfluss zu stehen;
– Haustiere mitzubringen;
– gefangenen Fisch an den dafür nicht ausgewiesenen Orten selbst zu schuppen und zu filetieren.

6. Bei Fischereiausübung verpflichtet sich der Angler nach der Forderung vom Mitarbeiter der Administration alle gefangene Fische zur Kontrolle vorzulegen.

7. Nach der Fischereiausübung verpflichtet sich der Angler alle gefangene Fische zur Nachwägung vorzulegen und an der Administration-Kasse zu bezahlen.

8. Verstößt eine Person gegen Regeln, soll sie das Seegebiet verlassen und wird nicht wieder dazu zugelassen.

9. Die Administration behält sich das Recht vor, die Unterkunft am See ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

10. Der Fischereikomplex haftet nicht für das Leben und die Gesundheit aller Besucher sowie die Administration übernimmt keine Verantwortung für die persönlichen Gegenstände und Wertsachen der Besucher.